Rechtsprechung
AG München, 17.02.2004 - 241 C 28518/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Aus Terrorangst Kreuzfahrt storniert - Ängstliche Urlauber müssen drei Viertel des Reisepreises zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.5.2004)
Irak-Krieg kein Grund für Stornierung von Kreuzfahrt // Keine Hinweise auf konkrete Gefährdung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1355
Wird zitiert von ...
- LG Leipzig, 27.04.2005 - 1 S 4/05
Anspruch auf Stornokosten für eine gebuchte Mittelmeerkreuzfahrt; Kündigung einer …
Zwar habe das AG München (NJW-RR 2004, 1355) die Kündigung eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt mit Zielorten in Italien für nicht gerechtfertigt erachtet, weil diese durch den Irakkrieg nicht wesentlich beeinträchtigt sei und Italien auch nicht zu den kriegführenden Nationen gehört habe; hingegen habe das AG Bielefeld (NJW-RR 2004, 703) die Kündigung einer im Dezember 2003 nach Istanbul geplanten Reise wegen der Anschläge im November 2003 für gerechtfertigt erachtet.Auch wenn von diesem Krieg das westliche Mittelmeer nicht berührt wurde (so dass nach AG München, NJW-RR 2004, 1355 eine Mittelmeerreise mit Landausflügen in Italien nicht wegen höherer Gewalt gekündigt werden konnte), so gehörten Limassol (Zypern) und insbesondere Istanbul zu Ländern, die entweder nur nahe am Irak liegen oder die zudem in den Krieg hätten verwickelt werden können.